{"id":8791,"date":"2020-03-29T17:48:47","date_gmt":"2020-03-29T17:48:47","guid":{"rendered":"https:\/\/togetherhuman.org\/?page_id=8791"},"modified":"2020-05-24T19:12:57","modified_gmt":"2020-05-24T19:12:57","slug":"unser-beitrag-zu-den-sustainable-development-goals","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/togetherhuman.org\/en\/ueber-uns\/unser-beitrag-zu-den-sustainable-development-goals\/","title":{"rendered":"Grundlagen und unser Beitrag"},"content":{"rendered":"

Die Sustainable Development Goals<\/h2>\n\n\n\n
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Die 17 „<\/a>Sustainable Development Goals<\/a>“ (Ziele f\u00fcr nachhaltige Entwicklung<\/a>, SDGs) der Vereinten Nationen (UN) und ihre 169 Unterziele sollen der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf \u00f6konomischer, sozialer sowie \u00f6kologischer Ebene dienen. Sie sollen bis 2030 global und von allen UNO-Mitgliedstaaten erreicht werden. Sie sind vermutlich das gr\u00f6sste Projekt in der Menschheitsgeschichte! Das Folgende zeigt, wo Together Human einen Mehrwert erbringt. <\/p>\n\n\n\n

Unser Beitrag zu den Zielen:<\/h3>\n\n\n\n
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Ziel 1: Armut in all ihren Formen und \u00fcberall beenden<\/h4>\n\n\n\n

1.2: Bis 2030 den Anteil der M\u00e4nner, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die <\/strong>H\u00e4lfte senken. >> Beispielprojekte in Kenia<\/a>, Jordan<\/a> und dem Libanon<\/a> <\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gew\u00e4hrleisten und M\u00f6glichkeiten lebenslangen Lernens f\u00fcr alle f\u00f6rdern<\/h4>\n\n\n\n

4.1: Bis 2030 sicherstellen, dass alle M\u00e4dchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Primar- und Sekundarschulbildung abschliessen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen f\u00fchrt. <\/em>>> Beispielprojekte in Kenia<\/a>, dem Libanon<\/a> and Syrien<\/a> <\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbesch\u00e4ftigung und menschenw\u00fcrdige Arbeit f\u00fcr alle f\u00f6rdern<\/h4>\n\n\n\n

8.6.: Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Besch\u00e4ftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern. >> Beispielprojekte in Jordan<\/a>, Kenia<\/a> und dem Libanon<\/a> <\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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Ziel 10: Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern<\/h4>\n\n\n\n

10.2: Bis 2030 alle Menschen unabh\u00e4ngig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizit\u00e4t, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung bef\u00e4higen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion f\u00f6rdern. >> Beispielprojekte in der Schweiz und in Jordan<\/a>.<\/p>\n\n\n\n

10.3: Chancengleichheit gew\u00e4hrleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die F\u00f6rderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Massnahmen in dieser Hinsicht. <\/p>\n\n\n\n

10.7: Eine geordnete, sichere, regul\u00e4re und verantwortungsvolle Migration und Mobilit\u00e4t von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik >> Awareness-raising projects in Switzerland<\/a><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften f\u00fcr eine nachhaltige Entwicklung f\u00f6rdern<\/h4>\n\n\n\n

16.2: Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden >> Beispielprojekt im Libanon<\/a>, Jordan<\/a>, Kenia <\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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V\u00f6lkerrechtliche Grundlagen<\/h2>\n\n\n\n

Diese Vertr\u00e4ge sind auch f\u00fcr unsere Arbeit von zentraler Bedeutung. Denn die Menschenrechte gelten nach wie vor f\u00fcr alle – und die grundlegenden Rechte von Menschen auf der Flucht werden heutzutage in vielfacher Hinsicht missachtet. Die Menschenrechtsvertr\u00e4ge legen nicht ein \u00abRecht auf Asyl\u00bb fest, denn die Staaten waren nicht bereit, in diesem Bereich auf ihre Souver\u00e4nit\u00e4t zu verzichten. Die Allgemeine Menschenrechtserkl\u00e4rung garantiert aber allen Menschen das Recht, um Asyl zu ersuchen und das gew\u00e4hrte Asyl zu geniessen.<\/p>\n\n\n\n


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Die Allgemeine Erkl\u00e4rung der Menschenrechte von 1948<\/h3>\n\n\n\n

Die Allgemeine Erkl\u00e4rung der Menschenrechte<\/a> (AEMR) wurde am 10. Dezember 1948 als Reaktion auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs von der Generalversammlung der UNO verabschiedet. Sie gilt als Grundlage des internationalen Rechts in Belangen der Menschenrechte. <\/p>\n\n\n\n